Finanzielle Unterstützungen

Die Eltern können bei der Vereinigung Peter Pan um finanzielle Unterstützungen sowie um Rückerstattung eventueller Spesen ansuchen, die sie während der Krankheit des Kindes tragen mussten (z.B. Kosten für Aufenthalt außerhalb der Provinz Bozen, Fahrtspesen, sanitäre Hilfsmittel, Perücken usw.).

Es müssen bei der Vereinigung keine Unterlagen vorgelegt werden, die Aufschluss über das Vermögen der Familien geben. Die Vereinigung vertraut darauf, dass nur diejenigen Familien um eine finanzielle Unterstützung ansuchen, die eine solche auch tatsächlich benötigen.

Erhalten die Eltern eine finanzielle Unterstützung über eine andere Vereinigung, wird die monatliche Unterstützung der Vereinigung Peter Pan nicht gewährt.

Die auszufüllenden Anträge sind im Sekretariat der Vereinigung Peter Pan und im Day Hospital des Dienstes für Kinderonkologie und -hämatologie am Krankenhaus Bozen erhältlich, können aber auch hier weiter unten heruntergeladen werden:

 

Bitte die Anträge und Datenschutzerklärungen leserlich ausfüllen. Die Anträge müssen von beiden Eltern unterzeichnet sein und an das Sekretariat der Vereinigung Peter Pan übermittelt werden:

  • per Post an Vereinigung Peter Pan - Sekretariat - Dr.-Streiter-Gasse 4 - 3100 Bozen

  • per E-Mail an info@peterpan.bz.it

Die Anträge werden vom Ausschuss bewertet; dieser entscheidet je nach Situation, ob eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann sowie über dessen Höhe und Dauer.

Der Beschluss des Ausschusses wird schriftlich mitgeteilt.

Finanzielle Unterstützung

Nach der Diagnosestellung und bis zur Anerkennung der Zivilinvalidität des Kindes sowie der Auszahlung des Pflegegeldes können Eltern bei der Vereinigung Peter Pan um eine monatliche finanzielle Unterstützung ansuchen. Diese Unterstützung soll helfen, finanziellen Problemen vorzubeugen, die in der Anfangsphase der Krankheit auftreten können (bedingt durch den Arbeitsausfall eines Elternteiles oder beider Eltern, durch häufige Fahrten zu Universitätskliniken, durch unvorhergesehene Ausgaben für die Organisation des Familienlebens, usw.).

Erneuerung der finanziellen Unterstützung

In besonderen Fällen bietet die Vereinigung nach Ablauf der ersten finanziellen Unterstützung (etwa bei einem Rückfall oder besonders langewährenden und aufwendigen Therapien) die Möglichkeit, um eine Erneuerung der finanziellen Unterstützung, die bei der Diagnosestellung gewährt wurde, anzusuchen. Auch in diesem Fall muss der Antrag gewissenhaft ausgefüllt werden; außerdem müssen die Antragsteller umfassend begründen, warum um eine Erneuerung angesucht wird. Dabei müssen Eltern Auskunft unter anderem darüber geben, ob sie um Pflegegeld angesucht haben und ab wann und in welcher Höhe (Pflegeeinstufung) dieses gewährt wurde. Außerdem müssen die Eltern angeben, ob sie Wartestand aus schwerwiegenden Gründen und/oder das Gesetz 104 in Anspruch nehmen und in welcher Form sowie den Prozentsatz der Zivilinvalidität.

Rückerstattung von Spesen

Die Vereinigung Peter Pan erstattet auch Spesen zurück, die durch die Krankheit des Kindes bedingt sind und nicht vom nationalen Gesundheitsdienst rückerstattet werden. Dafür muss ein schriftlicher Antrag eingereicht werden, dem die jeweiligen Rechnungen in Originalausfertigung beigelegt sein müssen. Um die Rückerstattung der folgenden Spesen kann angesucht werden:

  • Ausgaben für Unterkunft, sofern die vereinseigenen Wohnungen in Innsbruck und Padua von anderen Familien belegt sind oder das Kind in einer anderen Stadt als den oben genannten behandelt wird

  • Spesen für Rehabilitation oder für medizinische Hilfsmittel, die nicht vom nationalen Gesundheitsdienst (Servizio Sanitario Nazionale) rückerstattet werden

  • Fahrtspesen für Fahrten zu den jeweiligen Universitätskliniken unter Angabe der Anzahl der Fahrten (erhält die Familie einen monatlichen Beitrag, werden Fahrspesen nicht zurückerstattet)

  • Weitere Spesen/Leistungen, die genau beschrieben werden müssen

 

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