Administrative Informationen
Ticketbefreiung
Bewilligung für den Krankentransport
Aufenthalt
Italia: il ricovero ospedaliero è sempre gratuito sia per il bambino che per un genitore.
Austria: É necessaria un’autorizzazione per il ricovero sia per il bambino che per l’accompagnatore (per bambini al di sotto dei 4 anni di età); tale autorizzazione viene rilasciata dal primario ospedaliero. Genitori e parenti di bambini con più di quattro anni di età possono pernottare nelle vicinanza della Clinica presso il Centro „Marienheim“ di Innsbruck. Anche l’autorizzazione per una visita ambulatoriale deve essere rilasciata dal primario ospedaliero e vidimata dall‘ azienda sanitaria
Zivilinvalidität
L.G. vom 21.08.1978, Nr. 76
Eltern, deren Kinder an Krebs erkrankt sind, können um Zivilinvalidität und Begleitzulage ansuchen. Die Unterlagen sind im Amt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden erhältlich – Landhaus 12 IV. Stock Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 – Bozen
Pflegegeld
Wer mindestens zwei Stunden täglich im Wochendurchschnitt und für einen Zeitraum von wenigstens 6 Monaten auf fremde Hilfe im täglichen Leben angewiesen ist, gilt laut Landesgesetz Nr. 9 vom 12. Oktober 2007 als pflegebedürftig und kann das Pflegegeld beim Landesamt für Vorsorge und Sozialversicherungen beantragen.
Für weitere Informationen klicken Sie hier.
Parkplatz im Krankenhaus Bozen
Eltern von Kindern, die ihre chemotherapeutische Intensiv- oder Erhaltungstherapie in Bozen machen, erhalten eine Magnetkarte, mit der sie auf dem krankenhauseigenen Parkplatz parken dürfen. (Parkplätze für Day Hospital)
Wartestand
Berufstätige Eltern können je nach Arbeitsvertrag um einen unbezahlten Wartestand zur Pflege des schwerkranken Kindes ansuchen. Informationen gibt der Arbeitgeber oder das Amt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden.
Gesetz 104/Behindertenfürsorge
Schwerbehinderte oder deren Familienangehörige haben Anrecht auf 3 Tage bezahlte Freistellung vom Dienst pro Monat oder 2 bezahlte Abwesenheitsstunden täglich für insgesamt 3 Tage. Dies gilt für öffentliche Körperschaften sowie für private Betriebe. Die zusammenlebenden Verwandten des Schwerbehinderten innerhalb des dritten Grades können 3 freie Tage im Monat in Anspruch nehmen, oder wenn der Schwerbehinderte weniger als 3 Jahre alt ist, alternativ dazu 2 bezahlte Abwesenheitsstunden täglich für maximal 3 Tage. Das Ansuchen um das ärztliche Zeugnis muss beim Amt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden – Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 Bozen – eingereicht werden, das eine Visite durchführen wird. Dieses ärztliche Zeugnis und der Antrag müssen beim Arbeitgeber und beim NISF abgegeben werden.