Leitfaden
Informationen für betroffene Eltern mit entsprechenden Informationen bezüglich Ticketbefreiung, Pflegegeld, Invaliditätsrente usw.Ticketbefreiung
Die Ticketbefreiung (048) erhält man bei der Sanitätseinheit (Krankenkasse) mit einem ärztlichen Zeugnis, ausgestellt von einem Krankenhausarzt.
Bewilligung für den Krankentransport
Die Bewilligung für den Krankentransport erhält man beim zuständigen Vertrauensarzt bzw. beim behandelnden Krankenhausarzt und ist meist für mehrere Fahrten gültig (z.B.: 10 Fahrten)
Aufenthalt
Italien: Der Krankenhausaufenthalt ist für das Kind und einen Elternteil immer unentgeltlich.
Österreich: Sowohl für das Kind als auch für die Begleitperson (bei Kindern unter 4 Jahren) bedarf es bei stationärem Aufenthalt einer Bewilligung seitens des Krankenhausarztes. Eltern und Verwandte von Kindern, die das 4. Lebensjahr erreicht haben, können in Innsbruck im „Marienheim“, in Kliniknähe, übernachten. Auch die Bewilligung für eine ambulante Behandlung wird von einem Krankenhausarzt (Primar) ausgestellt, muss aber von der Sanitätseinheit abgestempelt werden.
Österreich: Sowohl für das Kind als auch für die Begleitperson (bei Kindern unter 4 Jahren) bedarf es bei stationärem Aufenthalt einer Bewilligung seitens des Krankenhausarztes. Eltern und Verwandte von Kindern, die das 4. Lebensjahr erreicht haben, können in Innsbruck im „Marienheim“, in Kliniknähe, übernachten. Auch die Bewilligung für eine ambulante Behandlung wird von einem Krankenhausarzt (Primar) ausgestellt, muss aber von der Sanitätseinheit abgestempelt werden.
Zivilinvalidität
L.G. vom 21.08.1978, Nr. 76 Eltern, deren Kinder an Krebs erkrankt sind, können um Zivilinvalidität und eine Begleitzulage ansuchen. Die Unterlagen sind im Amt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden – Abt. 24 – Freiheitsstr. 23, Bozen – Tel. 0471 411720/21, Fax. 0471 411719 anzufordern.
Pflegegeld
Wer mindestens 2 Stunden täglich im Wochendurchschnitt und für einen Zeitraum von wenigstens 6 Monaten auf fremde Hilfe im täglichen Leben angewiesen ist, gilt laut Landesgesetz vom 12. Oktober 2007 Nr. 9 als pflegebedürftig und kann das Pflegegeld beim Landesamt für Vorsorge und Sozialversicherungen beantragen.
Für weitere Informationen klicken sie hier.
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Parkplatz im Krankenhaus Bozen
Eltern von Kindern, die ihre Intensiv- oder Erhaltungstherapie in Bozen machen, erhalten eine Magnetkarte, mit der sie auf dem krankenhauseigenen Parkplatz parken dürfen. (Parkplätze für Day-Hospital)
Schule und Kindergarten
Bei frühzeitiger Anfrage können in den Kindergärten Gruppen gebildet werden, in denen alle Kinder sowohl die freiwilligen, als auch die Pflichtimpfungen erhalten haben. In der Schule hat das Kind bei Bedarf Anrecht auf Stützunterricht. Die Vereinigung „Peter Pan“ übernimmt eventuell die Kontaktaufnahme mit Direktion und Schulamt. Dienststelle für Integration: Frau Dr. Edith Brugger Paggi – Bozen Freiheitsstr. 58
Psychologische Hilfe
Psychosoziale Onkologie
Die Vereinigung „Peter Pan“ ist bestrebt zusammen mit der „Kinderkrebshilfe Tirol, Vorarlberg, Südtirol“ eine psychologische Betreuung aufzubauen. In der Zwischenzeit können wir bei der Suche nach psychologischer Betreuung behilflich sein.
Die Vereinigung „Peter Pan“ ist bestrebt zusammen mit der „Kinderkrebshilfe Tirol, Vorarlberg, Südtirol“ eine psychologische Betreuung aufzubauen. In der Zwischenzeit können wir bei der Suche nach psychologischer Betreuung behilflich sein.
Kontakt und Aussprachen mit anderen Eltern
......... sind von größter Wichtigkeit. Wir können Ihnen Kontaktadressen von anderen betroffenen Eltern vermitteln, deren Kinder entweder noch in Therapie sind oder die Therapie bereits abgeschlossen haben.
Wartestand
Berufstätige Eltern können je nach Arbeitsvertrag um einen unbezahlten Wartestand zur Pflege des schwerkranken Kindes ansuchen. Informationen gibt der Arbeitgeber oder das Amt für Behinderung.
Gesetz 104/Behindertenfürsorge
Schwerbehinderte oder deren Familienangehörige haben Anrecht auf 3 bezahlte freie Tage pro Monat oder 2 Stunden täglich, für insgesamt 3 Tage. Dies gilt für öffentliche Körperschaften sowie für private Betriebe. Die zusammenlebenden Verwandten des Schwerbehinderten bis zum 3. Grad können 3 freie Tage im Monat in Anspruch nehmen, oder wenn der Schwerbehinderte weniger als 3 Jahre alt ist, in Alternative 2 Freistunden für maximal 3 Tage. Das Ansuchen um das ärztliche Zeugnis muss beim Amt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden – Freiheitsstr., 23 Bozen – eingereicht werden, welche eine Visite durchführen wird. Dieses ärztliche Zeugnis muss beim Arbeitgeber und beim NISF mit dem eigenen Gesuch abgegeben werden.